Händische Vorgehensweise

Wenn ein Anlagegut in Deutschland mit einem Anschaffungswert von über 800 EUR netto angeschafft wird, darf dieses nicht sofort als Aufwand verbucht werden, sondern wird zum Zeitpunkt des Kaufs erfolgsneutral (d.h. ohne dass ein buchhalterischer Aufwand entsteht) in ein Anlage-Bestandskonto gebucht:

A Anlagegüter (Afa-pflichtig, über 800 EUR)
a Abschreibung Büroeinrichtung
G Girokonto Bank


01.05.18 Neukauf Computer [Comp] A:G 2320,00

Erst am Jahresende wird dann ein Teil des Anlagegutes abgeschrieben: (Anschaffungswert netto 2000,00, Abschreibungsdauer 4 Jahre)


31.12.18 lineare Afa [0,25 Comp] a:A 500,00

Hierbei bedeutet die Stückzahl 1, dass der Gegenstand noch nicht abgeschrieben wurde und 0,25, dass der Gegenstand zu einem Viertel abgeschrieben wird, also z.B. bei einer linearen Abschreibung über 4 Jahre.

Diese Aufwandsbuchung bezeichnet der Gesetzgeber als Afa: "Absetzung für Abnutzung".

Wenn Sie nur wenige abschreibungspflichtige Anlagegüter haben, können Sie die Afa-Buchungssätze von Hand ermitteln und eingeben. Bei mehr als einer Handvoll abschreibungspflichtiger Anlagegüter können Sie TEXTBUCH die Afa-Buchungssätze auch automatisch erzeugen lassen, wobei TEXTBUCH diverse Abschreibungsmethoden beherrscht.