Die "Ergebnisverwendung" muss in der E-Bilanz ausgeführt werden, wenn der Jahres-Gewinn bzw. -Verlust nicht einfach auf das nächste Jahr fortgeschrieben wird, sondern der Gewinn steuerlich relevant auf unterschiedliche Posten aufgeteilt wird. Ohne E-Bilanz wird eine solche Aufstellung separat von der Buchhaltung dem Finanzamt als Teil des Jahresabschlusses zugesandt. Die Ergebnisverwendung steht somit neben Bilanz und GuV. Bei der E-Bilanz wird sie in Form von Sonderkonten gebucht. Im E-Bilanz Taxonomie-Dialog finden Sie die Ergebnisverwendung in den Taxonomie-Kontenmengen als dritten Hauptposten hinter "Bilanz" und "GuV".
Wenn Sie eine Ergebnisverwendung ans Finanzamt übertragen müssen, gehen Sie wie folgt vor:
(1) Legen Sie im Kontenplan die entsprechenden Konten als "Statistkonten" an:
***Konten zur statistischen Auswertung und internen Verrechnung
(2) Buchen Sie in Ihrer Datei zu Schlussbuchungen oder ggfs. in einer eigenen Buchungs-Textdatei, die Sie natürlich im Einstellungs-Buch anmelden müssen, Ihre Sonderbuchungen bzgl. der Ergebnisverwendung. Unter dem Google-Suchbegriff "Ergebnisverwendung bei Kapitalgesellschaften" finden Sie einige nützliche Dokumente, wenn Sie buchhaltungs-seitige Hilfe benötigen.
(3) Editieren Sie das Skript Myebilanz.skt, Zeile "reportElements=" und wandeln das Minuszeichen vor "EV" (Ergebnisverwendung) in ein Pluszeichen um.
(4) Starten Sie den Taxonomie-Dialog (erneut) und ordnen Sie Ihre neuen Statistkonten den entsprechenden Taxonomie-Kontenmengen zu, wie dies im Kapitel zum E-Bilanz-Taxonomie-Dialog schon beschrieben wurde. Während Textbuch kontrolliert, ob alle Konten der GuV und der Bilanz auch wirklich den Taxonomie-Kontenmengen zugeordnet sind, wird diese Kontrolle bei den StatistKonten der Ergebnisverwendung nicht gemacht, weil natürlich auch noch andere StatistKonten existieren können, die nicht in der E-Bilanz auftauchen.
Die StatistKonten erscheinen im normalen Konto-Dialog unter dem Überbegriff der "Sonderkonten".
Sonderkonten teilen sich ein in Statistkonten und Zusatzkostenkonten,
diese werden für die Kostenrechnung benötigt und erscheinen
ebenfalls weder in Bilanz noch in GuV.