04.02.23 Müller Bürobedarf b:K 18,75 30.12.23 Müller Bürobedarf (Korr.) K:b 18,75
Damit der Buchungssatz im Nachhinein noch nachvollziehbar ist, sollten Sie unbedingt im Buchungstext einen entsprechenden Hinweis setzen, weil Sie sonst im Nachhinein meinen könnten, der Buchungssatz wäre falsch. TEXTBUCH erwartet etwa bei solchen Korrekturbuchungen im Buchungstext die Zeichenfolge "Korr" oder "Storn", "Berichti", "Aufl" (Auflösung) oder "Rückn" (Rücknahme), andernfalls wird eine Warnung ausgegeben.
Der Gesetzgeber verlangt, dass schon getätigte Buchungen nicht rückwirkend editiert,
sondern per Korrekturbuchung rückgängig gemacht werden - ein Grundprinzip der
"ordnungsgemäßen Buchführung". Im Zeitalter des Computers kann dies so verstanden
werden, dass während des Buchens durchaus offensichtlich falsche Buchungen
noch direkt beseitigt werden dürfen. Aber wenn die Buchungen einen gewissen Abschluss
gefunden haben, etwa nach Abgabe einer Umsatzsteuer-Voranmeldung, dürfen alte Buchungssätze
nicht mehr verändert werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass zu bestimmten
Stichtagen, wenn Steuerformulare ausgefüllt werden, die Beträge auch noch im Nachhinein
nachvollziehbar sind.