Erstattungen (z. B. Fahrtkosten) sollten in einem eigenen Ertragskonto gebucht werden,
um selbst den Überblick über die "eigentlichen" Erträge zu haben. Solche Erstattungen
sind jedoch ganz normale Erträge für die Gesellschaft, bei denen Umsatzsteuer
gezahlt werden muss. Es muss selbst dann Umsatzsteuer in voller Höhe gezahlt
werden, wenn z.B. Briefmarken (ohne Mehrwertsteuer) erstattet werden. Das heißt,
die Gesellschaft muss sich einen entsprechend höheren Betrag erstatten lassen.