Wenn Sie eine GmbH führen wollen, sollten Sie die Buchführung selbst in die Hand nehmen, um unter dem Jahr den Überblick über die Finanzen Ihrer GmbH zu behalten. Der Jahresabschluss wird dann bei kleinen GmbHs oft an einen Steuerberater gegeben, im Idealfall erhält der Steuerberater die von Ihnen erfassten Rohdaten elektronisch, ergänzt die Daten noch um einige Schlussbuchungen und der Steuerberater erledigt dann den Schreib- und Datenübertragungs-"Kram", während die Voranmeldungen unter dem Jahr vor Ort erledigt werden, oder er führt nur einige Korrekturbuchungen durch und Sie senden dann die Unterlagen ans Finanzamt. Sie können auch zuerst einen Steuerberater nutzen und wenn Sie der Ansicht sind, alles eigenständig durchführen zu können, dann die Schlussbuchungen künftig selbst durchführen. Eine gesetzliche Vorschrift, einen Steuerberater in Anspruch zu nehmen, gibt es nicht.
GmbH versus UG (Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt)
Seit 2008 ist in Deutschland die sog. Unternehmergesellschaft (UG) als Unterform
der klassischen GmbH zulässig. Vom "Schreibkram" werden Sie nicht befreit. Die UG
wird dann verwendet, wenn es dem Unternehmer bei Firmengründung nicht möglich
ist, 12.500 EUR (die Hälfte des Stammkapitals von 25.000 EUR) in Form von Geld oder
Sacheinlagen (z. B. einen PKW als Firmenwagen) in die Firma einzubringen. Der
Gesetzgeber verlangt bei der UG, dass das Stammkapital von z. B. 1.000 EUR komplett
bar eingezahlt wird (d.h. Sacheinlagen sind nicht zulässig) und aus dem jährlichen
Unternehmensgewinn mindestens 1/4 in eine Rücklage gesteckt wird, bis das Stammkapital
plus Rücklage 25.000 EUR beträgt und dann (mit erneuter notarieller Beurkundung)
die UG in eine klassische GmbH umgewandelt wird. Die UG ist somit eine "Start-GmbH".
Wenn Sie 12.500 EUR an Geld und Sachwerten in die Firma einbringen können,
sollten Sie gleich eine GmbH gründen. Die Gründung einer GmbH kostet kein Geld
(außer die Notargebühren), sondern Ihr Geld und Ihre Sacheinlagen werden Teil Ihrer
GmbH. Ohne Mitgesellschafter wandert Ihr Vermögen nur "von der rechten in die
linke Hosentasche". Wenn Sie mehrere Mitgesellschafter haben, dann wird das Vermögen
"vergesellschaftet", d.h. ein eingebrachter PKW gehört dann (offiziell der Firma,
aber) in den Teilen der Gesellschafter, wie sie das Eigenkapital aufgebracht
haben.